Patientenbeirat

Der Vorstand beruft einen Patientenbeirat, dem Patienten als ordentliche Mitglieder und Funktionsträger anderer Patientenorganisationen angehören können. Dem Patientenbeirat obliegt insbesondere

Der Patientenbeirat wird im Anschluss an die Neuwahl des Vorstandes in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. Mai 2010 neu besetzt (§ 13 der Satzung vom 22. Januar 2010)